Trauer Tragen
Starb ein Familienmitglied der Habsburger, wurde am Hof eine Phase der Trauer ausgerufen. Gerade in der Zeit des Barocks war diese Trauer streng reglementiert und im Grunde ein repräsentativer Akt, der dem Status des oder der Verstorbenen zu entsprechen hatte.
Geregelt war so gut wie alles: Die Länge der Trauerzeit, die Kleidung, die Hof und Familie zu tragen hatte, die Reihenfolge der Höflinge im Trauerzug, wie die Räume in Hofburg und Schönbrunn auszustatten waren – kein Aspekt des Lebens nach dem Ableben eines Habsburgers blieb dem Zufall überlassen.
Dazu gehörte, dass je nach der Wichtigkeit des Verstorbenen ein unterschiedlicher Grad der Trauer einzuhalten war. Der höchste Grad war dabei die Landestrauer, die ausgerufen wurde, wenn der regierende Landesfürst oder jemand aus der unmittelbaren Familie, also Gattin oder ein Kind (das musste aber älter als zwölf Jahre sein!) starb. Verkündet von den Geistlichen in den Kirchen und begleitet vom Glockengeläut aller Kirchen im Lande, begann für die Untertanen nun eine meistens sechs Wochen andauernde Zeit der Einschränkungen: Musik, auch in der Kirche, war verboten, ebenso Theateraufführungen, man durfte nicht mehr tanzen und auch das Heiraten war in der Zeit der Landestrauer nicht möglich. Selbst der Adel musste auf Vergnügungen wie Schlittenfahrten und Bälle verzichten.
Ein wichtiger Teil der Trauer war das Anlegen der Trauerkleidung. Trauer trugen während der Landestrauer alle am Hof, ob Adeliger oder Bediensteter. Bedienstete bekamen für die Trauerzeit eine Trauerkleidung gestellt oder eine finanzielle Zuwendung, um sich in Trauer zu kleiden.
Knöpfe mussten mit schwarzem Stoff ummantelt werden, das Futter der Kleidung hatte schwarz zu sein, bei weniger schweren Trauerfällen war es erlaubt, schwarze Spitze zu tragen. Hüte wurden nicht mehr mit Federn geschmückt und es gab mit schwarzem Tuch überzogene Trauerdegen. Man verzichtete in der Regel auf Edelsteine und selbst die Schuhe waren zur Trauerzeit nur aus rauem Leder gefertigt.
Unbedingt notwendig war das Tragen des sogenannten „Flekhs“ oder „Maultuchs“: Man bedeckte das Gesicht mit einem Tuch, um „den allzustarcken Affect der Traurigkeit vor dem Publico zu verbergen“. Angenehmer Nebeneffekt war, dass auch nicht offensichtlich war, dass nicht allzu stark getrauert wurde.
Maria Theresia ließ 1767 die Hofklagsordnung reformieren: Es sollten vor allem die Trauerzeiten verkürzt werden und ganz nebenbei sollte die „erneuerte hofklag regulierung“ auch für einen wirtschaftlichen Aufschwung im Land sorgen: Trauerkleidung durfte nun ausschließlich aus österreichischen Stoffen gemacht werden. Im Ausland gefertigte Materialien waren de facto zur Trauerzeit verboten. So wichtig und intensiv lebte man die öffentliche Trauer, dass sie sogar zum Wirtschaftsfaktor wurde.